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Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe.
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe.
Zuletzt aktualisiert: 12.06.2024, 16:42 Uhr